Teilhauptmieter Konstantin-6

In Zusammenhang mit dem Thema Konstantinstraße ist mir eine Geschichte eingefallen, die mein Mitkollege Dietrich (genannt Dieter) S. uns mal auf Arbeit erzählt hatte. Da ging es um die obskuren Wohnverhältnisse seiner kleinen Familie im Leipziger Osten Mitte der 1980er Jahre. Sie wohnten in einer großen Wohnung, mit drei (unfreiwilligen!) Mietparteien, zur Teilhauptmiete in einem großen Altbauhaus in der Konstantinstraße 6, siehe Bild rechts.
Wir wohnten damals, gleich um die Ecke, in einer kleinen Mansardenwohnung in der Schulze-Delitzsch-Straße. Da konnten wir das gut verstehen – aber wir hatten wenigstens eine eigene Wohnungstür …

Erst mal eine Begriffserklärung für die Menschen von heute:
Das amtliche Wort ,,Teilhauptmiete“ galt damals als Lenkungsmaßnahmen der DDR-Wohnungswirtschaft, um gezielt große Altbauwohnungen für möglichst viele Wohnungssuchende zu erschließen. Diese Teilhauptmiete ist aber von vornherein nicht vergleichbar mit dem heutigen Begriff der ,,Wohngemeinschaft“.  Über die Abteilung Wohnraumlenkung der Stadtbezirke erhielt man grundsätzlich eine Wohnungszuweisung, egal ob für normale oder Teilhauptmiet-Wohnungen. Die Mitmieter konnte man sich bei Teilhauptmieten allerdings nicht heraussuchen. Selber Wohnung suchen und einmieten gab’s nicht.
Die Mietparteien einer solchen Wohnung verfügten in der Regel über eine gemeinsame Wohnungstür, einen gemeinsamen Flur, eine gemeinsame Küche und eine gemeinsame Toilette. Eventuell, soweit vorhanden, verfügten sie auch über ein gemeinsames Bad, das nach Nutzungsplan verfügbar war und es gab in der Regel auch einen Reinigungsplan. Da kann man sich schon jede Menge Konfliktpotenzial vorstellen …

Zurück im Text zu Dieter, seiner Frau und seiner schulpflichtigen Tochter. Sie wohnten damals in der Konstantinstraße 6, soweit ich mich erinnere in der zweiten Etage. Dieses ehemals gutbürgerliche, vermutlich 1892 erbaute Mietshaus, lag zwischen der Magistrale Ernst-Thälmann-Straße (heute wieder Eisenbahnstraße) und der Kohlgartenstraße an der Ecke zur Lutherstraße, siehe auch Stadtplan-Ausschnitt links.
Gleich um die Ecke war der Elsapark und bis zur Straßenbahn-Haltestelle Einertstraße war’s auch nicht weit. Eigentlich keine schlechte Wohngegend – wenn da nicht dieses merkwürdige Mietverhältnis gewesen wäre …
Bisher hatten eine alte Dame (ein Zimmer) und die Familie von Dieter (in drei Zimmern) seit mehreren Jahren hier unter Teilhauptmiet-Bedingungen gewohnt. Gemeinsam genutzt wurden neben der Wohnungstür  😉  auch der Flur mit Kleiderhaken und Schuhschränkchen, die Küche und das Bad mit IWC. Da war man bisher meistens gut miteinander ausgekommen. Ein Zimmer der Wohnung war allerdings noch frei geblieben.

Die spezielle Geschichte begann im Herbst 1984, als ein dritter Mieter mit einer Wohnungszuweisung für dieses freie Zimmer an der Wohnungstür klingelte. Der Neue war gerade aus der Haft entlassen worden, die er wegen kleineren Delikten verbüßt hatte – nennen wir ihn mal ,,Bürger Heine“. Naja, so dachte auch Dieter, man möchte ja freundlich sein und helfen. Auf die Frage, ob er bereits die Kohlen für die winterliche Heizung bestellt hätte und ob man ihm dabei helfen könnte, meinte er, dass er die nicht braucht. Und per Nachfrage: es gäbe ja eine (gemeinschaftlichen) Küche.
Merkwürdig, was meinte er damit???
Und in der Tat saß dann an kälteren Abenden und Tagen der Bürger Heine vor dem offenen Gasherd auf dem Küchen-Fußboden und erwärmte sich genüsslich an den Flammen des offenen Backofens. Das war schon sehr merkwürdig, aber es stand zwar nirgendwo im Mietvertrag, dass man das nicht durfte. Ein anderes Mal hatte der Bürger Heine im Wintereinen Topf mit Essensresten wochenlang in der Küche auf dem Herd stehen gelassen hatte, der natürlich auch zur Geruchsbelästigung führte. Trotz mahnender Worte dauerte es lange, bis der Topf verschwand. Und als schließlich aus einem Mantel auf dem gemeinsamen Flur scheinbar Geld verschwunden war, wurde wurde es Dieter und seiner Frau zu bunt. Sie holten sich einen dringenden Termin bei der „Abteilung Inneres“, von dem er uns dann berichtete. Zur Vorsprache hatten beide auch auf Ordnung und Sauberkeit und die möglichen negativen Auswirkungen der Lebensweise des Bürgers Heine auf die Entwicklung ihrer minderjährige Tochter hingewiesen. Sie hatte schon die Erwartung, dass die ,,zuständigen Organe“ regulierend eingreifen würden. Aber, weit gefehlt: beiden wurde in einer Rüge deutlich klar gemacht, dass auch die Familie S. eine staatsbürgerliche Pflicht zur Erziehung vom Bürger Heine hätte.
Folglich wurde ihre Beschwerde als ungerechtfertigt abgewiesen.
Ja, so war das im realen Sozialismus, was es offiziell nicht geben durfte, das konnte natürlich auch nicht korrigiert werden.
Dieter und seine Familie wurden mit dem Teilhauptmiet-Problem allein gelassen. Das führte aber letztendlich dazu, dass Dieter die nächste Gelegenheit beim Schopfe gegriffen hat. Sternradio Berlin suchte im Sommer 1984 händeringend nach Ingenieuren für die Fertigungsbetreuung des Stereo-Kassettenrekorder SKR 700 und konnte gleichzeitig begehrten Wohnraum in Berlin anbieten. Da hat sich Dieter gleich beworben und ist noch im Herbst 1984 mit seiner Familie in eine eigene Neubauwohnung nach Berlin-Hohenschönhausen umgezogen.
Übrigens: der neue Stereo-Kasettenrekorder kostete damals stolze 1.540 Mark (!) der DDR (der Monatslohn für uns Ingenieure lag bei etwa 800 Mark).

Epilog für Daheimgebliebene: Anfang 1985 hat mich Dieter angefragt, ob ich nicht auch zu Sternradio nach Berlin kommen wollte, es gäbe auch noch Neubauwohnungen über Sternradio. Ich bin auch zu einem ersten Gespräch so etwa Ende des Jahres 1985 dort gewesen sein. Aber da hatten wir hatten in Leipzig ja bereits die Ausbauwohnung in der Neustädter Straße in Angriff genommen und kein Interesse mehr am Umzug nach Berlin.

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